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Grundzüge des deutschen Erbrechts - 3. Erben ohne Testament

Grundzüge des deutschen Erbrechts

Veröffentlichung der European@ccounting European@ccounting Center of Competence® 7 08-2015 BEISPIEL: Der Ehe- oder Lebenspartner des Erblassers kann laut gesetzlicher Erbfolge in Deutschland regelmäßig nicht mehr als drei Viertel des Nachlasses erben, solange beispielsweise noch ein Neffe von ihm lebt. Abbildung 1. Ehefrau 1/2 + 1/4 European@ccounting Center of Competence® Erblasser Bruder Neffe 1/4 Erben/Erbinnen 2. Ordnung Erbaufteilung zwischen Ehefrau und Neffe. Wenn Sie ungewünschte Situationen im Erbfall ausschließen wollen, sollten Sie ein deutsches Testament verfassen. Entsprechende Grundsätze bei der Verfas- sung eines Testaments beschreiben wir ebenfalls auf den nächsten Seiten. 3. Erben ohne Testament 3.1 Grundsätze Nach dem deutschen Erbrecht erben grundsätzlich nur Verwandte, also Perso- nen, die gemeinsame Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, aber auch noch entfernte gemeinsame Vorfahren haben. Nicht in diesem Sinne verwandt und daher von der gesetzlichen Erbfolge ausge- schlossen sind verschwägerte Personen, z.B. Schwiegermutter, Schwiegersohn, Stiefvater, Stieftochter, angeheiratete Tante oder Onkel; denn mit diesen hatte die verstorbene Person (das Gesetz spricht immer vom Erblasser) keine gemeinsa- men Vorfahren. Ausnahmen: ■ ■ Eine Ausnahme ergibt sich bei der Adoption (Annahme als Kind). Sie bewirkt grundsätzlich ein umfassendes gesetzliches Verwandtschaftsverhältnis zu

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