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Grundzüge des deutschen Erbrechts

Grundzüge des deutschen Erbrechts

Veröffentlichung der European@ccounting European@ccounting Center of Competence® 12 08-2015 ■ ■ Die Hälfte, wenn Verwandte der zweiten Ordnung (Eltern, Geschwister, usw.) vorhanden sind. Haben die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt – welcher immer dann gilt, wenn kein anderer Güterstand vereinbart wurde –, so erhöht sich der oben angegebene Erbteil um ein Viertel. Dasselbe gilt bei einer Lebenspart- nerschaft. Das gesamte Erbe erhält der überlebende Ehe- oder Lebenspartner nur dann, wenn keine Verwandte der ersten oder zweiten Ordnung und auch keine Großel- tern vorhanden sind. Beispiel: Der Erblasser hinterlässt seine Ehefrau, mit der er im Güterstand der Zugewinnge- meinschaft lebte, sowie seine Eltern. Die Ehefrau erhält drei Viertel und die Eltern als Erben zweiter Ordnung je ein Ach- tel des Nachlasses. Zusätzlich erhält die Ehefrau den sogenannten „Großen Vo- raus“, der alle zum Haushalt gehörenden Gegenstände umfasst sowie die Hoch- zeitsgeschenke. Sind jedoch Verwandte der ersten Ordnung vorhanden, erhält der überlebende Ehepartner als gesetzlicher Erbe diese Gegenstände nur, soweit er sie zur Führung eines angemessenen Haushaltes benötigt. Abbildung 6. European@ccounting Center of Competence® Erben/Erbinnen 2. Ordnung Erblasser Ehefrau 1/2 + 1/4 Mutter 1/8 Vater 1/8 Beispiel für die Erbaufteilung zwischen Ehefrau und Eltern. 1208-2015

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